Bewertung des Sachbezugs „Privatnutzung eines Firmenwagens”
Das Hessische Landesarbeitsgericht - 6 Sa 1025/07 - hat entschieden, dass bei der Berechnung des pfändbaren Arbeitseinkommens das in Geld gezahlte Einkommen mit dem geldwerten Vorteil der Privatnutzung des vom Arbeitgeber unentgeltlich zur Verfügung gestellten Firmenfahrzeugs zusammenzurechnen ist und dass die Privatnutzung eines Firmenwagens keinen unpfändbaren Bezug im Sinne von § 850 a ZPO darstellt. Weiter lesen »»
