Urlaubsgeld bei dauernder Arbeitsunfähigkeit - ggf erst am Ende des Arbeitsverhälnisses
Das Bundesarbeitsgericht - 9 AZR 477/07 - hat entschieden, dass ein Arbeitnehmer keinen Anspruch auf Auszahlung des Urlaubsgeldes hat solange dieser nicht auch tatsächlich angetreten ist. Weiter lesen »»
