Kinder von Hartz IV Empfängern erhalten die Kosten für mehrtägige Klassenfahrten
Das Bundessozialgericht hat entschieden, dass Kinder von Hartz IV Empfängern die Kosten für mehrtägige Klassenfahrten erhalten. Eine Pauschalierung von Zuschüssen sei nur durch schulrechtliche Bestimmungen möglich. Weiter lesen »»
