Keine fristlose Kündigung wegen sexueller Belästigung am Arbeitsplatz
Das Landesarbeitsgericht Schleswig-Holstein - 3 Sa 410/08 - hat entschieden, dass eine sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz bei langjähriger beanstandungsfreier Betriebszugehörigkeit nicht zwingend eine fristlose Kündigung rechtfertigt. Es kann dem Arbeitgeber zuzumuten sein eine ordnungsgemäße Kündigung auszusprechen.
