Keine fristlose Kündigung wegen sexueller Belästigung am Arbeitsplatz

9. Mai 2009 Von Rechtsanwalt Felsmann · Kommentieren
Gespeichert unter: Arbeitsrecht 

Das Landesarbeitsgericht Schleswig-Holstein - 3 Sa 410/08 - hat entschieden, dass eine sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz bei langjähriger beanstandungsfreier Betriebszugehörigkeit nicht zwingend eine fristlose Kündigung rechtfertigt. Es kann dem Arbeitgeber zuzumuten sein eine ordnungsgemäße Kündigung auszusprechen.

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