Keine fristlose Kündigung wegen sexueller Belästigung am Arbeitsplatz
Das Landesarbeitsgericht Schleswig-Holstein - 3 Sa 410/08 - hat entschieden, dass eine sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz bei langjähriger beanstandungsfreier Betriebszugehörigkeit nicht zwingend eine fristlose Kündigung rechtfertigt. Es kann dem Arbeitgeber zuzumuten sein eine ordnungsgemäße Kündigung auszusprechen.
Außerordentliche Kündigung wegen Gutschrift von Payback-Punkten
Gespeichert unter: Arbeitsrecht, Kündigungsschutz
Nach Auffassung des Hessischen Landesarbeitsgerichts 6 Sa 384/08 - ist eine außerordentliche und hilfsweise ordentliche Kündigung unwirksam, wenn der Arbeitgeber nach substantiiertem Vortrag des Arbeitnehmers anderen Arbeitnehmern wegen gleichartiger Pflichtverletzung (Missbrauch Payback-Punkte) nicht gekündigt hat und Gründe für eine differenzierende Behandlung nicht ersichtlich und vorgetragen sind. In einem solchen Fall ist davon auszugehen, dass die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses für den Arbeitgeber nicht unzumutbar ist.
