Handyanbieter dürfen nicht mit SCHUFA-Eintrag drohen
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Aus gegebenen Anlass weise ich auf das Urteil des Oberlandesgerichts Düsseldorf vom 09.07.2013, Az.: I-20 U 102/12 hin.
Im Urteil ging es um Vodafone D2, es betrifft aber auch sämtliche anderen Mobilfunkanbieter, die in Ihren Inkasso-Schreiben mit der Drohklausel arbeiten.
So habe ich gerade heute mal wieder ein Inkasso-Schreiben eines anderen Mobilfunkanbieters auf dem Schreibtisch: „[…] weist Sie darauf hin, dass wir Daten über die nicht vertragsgemäße Abwicklung von fälligen und unbestrittenen Forderungen an die SCHUFA… übermitteln, soweit die vorstehend genannte Forderung nicht ausgeglichen wird und die Weitergabe der Daten zur Wahrung unserer berechtigten Interessen oder der eines Dritten erforderlich ist.“
Dieser Text wird im Schreiben extra dick gedruckt und erreicht exakt die Reaktion, die damit auch erwünscht wird. Der juristische Laie fragt sich: „Bekomme ich jetzt Probleme mit der SCHUFA?“
Über die genannte Rechnung wird seit Monaten zwischen den Beteiligten gestritten. Damit ist klar, es wird vorerst keine SCHUFA-Meldung erfolgen.
Die Drohklausel im Inkasso-Schreiben lässt jedoch anderes vermuten. Deshalb hat das OLG Düsseldorf in seiner Entscheidung vom 09.07.2013, Az.: I-20 U 102/12 zu Recht entschieden, dass die Verwendung der Beschreibung „unbestrittenen Forderung“ nicht genügt, um zu verdeutlichen, dass jeder Kunde durch ein einfaches Bestreiten der Forderung, der angedrohte SCHUFA-Eintrag zunächst einmal abgewendet werden kann.
Das vollständige Urteil des OLG Düsseldorf:
Nebenkostenguthaben ist kein Einkommen wenn Jobcenter nicht die volle Miete übernimmt
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Das Sozialgericht Chemnitz S 14 AS 4157/13 hat mit Urteil vom 11.04.2013 entschieden, dass Guthaben aus Betriebskostenabrechnungen nicht in jedem Fall als Einkommen zu werten sind. Das Sozialgericht hob einen Bescheid mit dem das Jobcenter das Guthaben von den Leistungsberechtigten zurück gefordert hat auf.
In den Fällen in denen das Jobcenter nur die “angemessene Miete” gezahlt hat, die Leistungsempfänger jedoch die volle Miete an den Vermieter gezahlt haben, steht das Guthaben aus einer Betriebskostenabrechnung den Leistungsberechtigten zu – und nicht dem Jobcenter.
Sozialgericht Kiel hat mit Urteil vom 07.02.2012, Az S 38 AS 218/10 bereits genau so entschieden.
Fristlose Kündigung nach Beleidigung auf Facebook
Das Landesarbeitsgericht Hamm – 3 Sa 644/12 – hat in einem Urteil vom 10.10.2012 entschieden, dass ein Azubi seinen Ausbildungsplatz verlieren kann wenn er den Arbeitgeber auf seiner privaten Facebook-Profil beleidigt.
Der Auszubildende hatte auf seinem privaten Facebook-Profil folgendes vermerkt:
“Arbeitgeber: menschenschinder & ausbeuter
Leibeigener ??Bochum
daemliche scheisse fuer mindestlohn – 20 % erledigen”
Fazit, man sollte – insbesondere auf öffentlich zugänglichen Internetseiten – vorsichtig meine seinen Äußerungen gegenüber dem Arbeitgeber und seinen Kollegen sein. Es kommt zwar auch auf die Gesamtumstände – schwere der Beleidigung, weiteres Verhalten im Betrieb – an., man kann sich aber seines Arbeitsplatzes nicht sicher sein wenn man den Arbeitgeber beleidigt.
Das Landesarbeitsgericht Hamm hat seine Entscheidung im wesentlichen wie folgt begründet (bearbeitet und gekürzt):
Urlaubsgeld bei dauernder Arbeitsunfähigkeit – ggf erst am Ende des Arbeitsverhälnisses
Das Bundesarbeitsgericht – 9 AZR 477/07 – hat entschieden, dass ein Arbeitnehmer keinen Anspruch auf Auszahlung des Urlaubsgeldes hat solange dieser nicht auch tatsächlich angetreten ist. Lesen Sie weiter »»
Rauchfreier Arbeitsplatz für alle!
Das Bundesarbeitsgericht hat ein weiteres arbeitnehmer-schützendes Urteil veröffentlicht. Ein Arbeitnehmer hat demnach auch in einem Casino einen Anspruch auf einen rauchfreien Arbeitsplatz.
Keine fristlose Kündigung wegen sexueller Belästigung am Arbeitsplatz
Das Landesarbeitsgericht Schleswig-Holstein – 3 Sa 410/08 – hat entschieden, dass eine sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz bei langjähriger beanstandungsfreier Betriebszugehörigkeit nicht zwingend eine fristlose Kündigung rechtfertigt. Es kann dem Arbeitgeber zuzumuten sein eine ordnungsgemäße Kündigung auszusprechen.
